BAG-Urteil zu Sozialplan: Einmalzahlung für Versetzungsfolgekosten
**Aktenzeichen:** 1 AZR 99/25 (Bundesarbeitsgericht)
## Worum geht es?
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob eine pauschal vereinbarte Einmalzahlung in einem Sozialplan zur Abgeltung von Versetzungsfolgekosten zulässig ist.
## Relevanz für HR-Praxis
Dieses Urteil betrifft unmittelbar die Gestaltung von Sozialplänen bei Betriebsänderungen. Für HR-Fachleute und Arbeitgeber ist relevant:
– **Pauschalisierung erlaubt:** Versetzungsfolgekosten können pauschal durch eine Einmalzahlung im Sozialplan abgegolten werden – eine individuelle Berechnung ist nicht erforderlich. – **Vereinbarungsspielraum:** Dies bietet Kostensicherheit und vermeidet späteren Dispute über einzelne Kostenerstattungen. – **Praktische Handhabung:** Einmalzahlungen ermöglichen eine transparente und unkomplizierte Verständigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
## Praxistipp
Bei Verhandlungen zu Sozialplänen können Arbeitgeber auf dieser Grundlage für pauschale Lösungen argumentieren. Dies entlastet beide Seiten von aufwendigen Einzelfallabrechnungen und schafft Planungssicherheit für den Betriebsübergang oder die Restrukturierung.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de