Betriebsratsmitglieder: Starker Schutz vor Benachteiligung bei Befristungen
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einem wichtigen Grundsatzthema auseinandergesetzt, das HR-Profis kennen müssen: dem besonderen Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot für Betriebsratsmitglieder bei befristeten Arbeitsverträgen.
## Das Kernproblem
Betriebsratsmitglieder genießen einen verstärkten Schutz vor Benachteiligungen. Die zentrale Frage lautet: Können Arbeitgeber diese Schutzbestimmungen durch die Befristung von Arbeitsverträgen umgehen?
## Relevanz für die Praxis
Für HR-Abteilungen ist dies entscheidend: Das Benachteiligungsverbot nach dem Betriebsverfassungsgesetz gilt **auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen**. Das bedeutet konkret:
– Betriebsratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie ihre Tätigkeit im Betriebsrat ausüben – Eine Befristung kann nicht als Instrument genutzt werden, um diese Schutzbestimmungen zu umgehen – Arbeitgeber müssen besonders sorgfältig dokumentieren, dass Befristungen sachliche Gründe haben
## Handlungsempfehlungen
HR-Teams sollten bei befristeten Verträgen von Betriebsratsmitgliedern verstärkt dokumentieren, dass die Befristung auf betrieblichen Erfordernissen basiert – nicht auf der Betriebsratstätigkeit. Eine transparente Begründung schützt vor rechtlichen Anfechtungen.
**Quelle:** Bundesarbeitsgericht, www.bundesarbeitsgericht.de
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de