Betriebsratswahl: Anfechter müssen Vollmacht nachweisen
**BAG-Urteil 7 ABR 26/24 – Wichtig für die Wahlvorbereitung**
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in diesem Verfahren mit einer häufigen Praxisfrage auseinandergesetzt: Welche Anforderungen gelten an den Nachweis einer Vollmacht bei der Anfechtung von Betriebsratswahlen?
## Die Kernaussage
Wer eine Betriebsratswahl anfechten möchte, muss seine Handlungsbefugnis klar nachweisen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Person nicht in eigenem Namen, sondern als Bevollmächtigter handelt. Die formalen Anforderungen an diesen Nachweis sind nicht zu unterschätzen.
## Praktische Konsequenzen für HR-Fachleute
Das Urteil verdeutlicht: Bei Anfechtungsverfahren nach Betriebsratswahlen sollten sämtliche Anträge von einer **wirksamen, nachweisbaren Vollmacht** begleitet sein. Unklare Vollmachtsverhältnisse können dazu führen, dass ganze Anfechtungsanträge abgewiesen werden – unabhängig von den inhaltlichen Gründen.
## Empfehlung für die Praxis
Alle an einer möglichen Anfechtung beteiligten Parteien sollten Vollmachtsurkunden frühzeitig und eindeutig dokumentieren. Dies spart teure Rechtsstreitigkeiten, die an formalen Fragen scheitern.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de