Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss – BAG präzisiert Formvoraussetzungen
Das Bundesarbeitsgericht (1 AZR 148/24) hat sich mit einer grundsätzlichen Frage auseinandergesetzt: Welche Anforderungen gelten für die Gültigkeit einer Betriebsvereinbarung, wenn der erforderliche Betriebsratsbeschluss fehlt?
## Die Problematik
Betriebsvereinbarungen bedürfen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einer formgerechten Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Fehlt dieser Beschluss oder ist er fehlerhaft, stellt sich die Frage, ob die Betriebsvereinbarung dennoch wirksam ist oder ob Mängel im Beschlussverfahren zum Unwirksamwerden führen.
## Bedeutung für die Praxis
Für HR-Fachleute ist dieses Urteil relevant, da es klärende Aussagen zur **prozeduralen Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen** trifft. Insbesondere geht es um:
– Welche Formfehler im Betriebsratsbeschluss zur Unwirksamkeit führen – Unter welchen Bedingungen eine Heilung möglich ist – Die Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln
## Praktische Konsequenz
Arbeitgeber sollten bei der Abfassung und Genehmigung von Betriebsvereinbarungen besonderes Augenmerk auf die **korrekte Beschlussfassung des Betriebsrats** legen. Dokumentation und Nachverfolgung der internen Betriebsratsprozesse sind essentiell, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de