Betriebsverfassung: Qualifizierter Betriebsteil mit ausländischem Hauptbetrieb
**BAG 7 ABR 7/25 – Was HR-Profis wissen müssen**
Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung qualifizierter Betriebsteile, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt. Diese Konstellation ist für international tätige Unternehmen hochrelevant.
**Die praktische Bedeutung**
Bei multinationalen Konzernen entstehen häufig Fragen zur Betriebsverfassung: Welche betriebsratlichen Regelungen gelten für deutsche Standorte, wenn die Konzernmutter im Ausland angesiedelt ist? Der qualifizierte Betriebsteil – also ein Betriebsteil mit mindestens 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen – hat besondere Mitbestimmungsrechte. Ob diese auch greifen, wenn der Hauptbetrieb nicht in Deutschland liegt, war Gegenstand dieser Entscheidung.
**Für die Personalpraxis relevant**
– Klärung der Betriebsverfassung an deutschen Standorten ausländischer Konzerne – Bestimmung der Zuständigkeit für Betriebsratswahlen – Mitbestimmungsrechte bei grenzüberschreitenden Konzernen – Abgrenzung zwischen Betriebsteil und eigenständigen Betrieben
Unternehmen mit internationaler Struktur sollten ihre betriebsverfassungsrechtliche Ausgestaltung überprüfen.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de