AI SUMMARY: **BAG 7 ABR 7/25 – Was HR-Profis wissen müssen** Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung qualifizierter Betriebsteile, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt. Diese Konstellation ist für international tätige Unternehmen hochrelevant. **Die praktische Bedeutung** Bei multinationalen Konzernen entstehen häufig Fragen zur Betriebsverfassung: Welche betriebsratlichen Regelungen gelten für deutsche Standorte, wenn […]

Betriebsverfassung: Qualifizierter Betriebsteil mit ausländischem Hauptbetrieb

**BAG 7 ABR 7/25 – Was HR-Profis wissen müssen**

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung qualifizierter Betriebsteile, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt. Diese Konstellation ist für international tätige Unternehmen hochrelevant.

**Die praktische Bedeutung**

Bei multinationalen Konzernen entstehen häufig Fragen zur Betriebsverfassung: Welche betriebsratlichen Regelungen gelten für deutsche Standorte, wenn die Konzernmutter im Ausland angesiedelt ist? Der qualifizierte Betriebsteil – also ein Betriebsteil mit mindestens 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen – hat besondere Mitbestimmungsrechte. Ob diese auch greifen, wenn der Hauptbetrieb nicht in Deutschland liegt, war Gegenstand dieser Entscheidung.

**Für die Personalpraxis relevant**

– Klärung der Betriebsverfassung an deutschen Standorten ausländischer Konzerne – Bestimmung der Zuständigkeit für Betriebsratswahlen – Mitbestimmungsrechte bei grenzüberschreitenden Konzernen – Abgrenzung zwischen Betriebsteil und eigenständigen Betrieben

Unternehmen mit internationaler Struktur sollten ihre betriebsverfassungsrechtliche Ausgestaltung überprüfen.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de