AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 3 AZR 107/25 mit der Frage auseinandergesetzt, ob Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung gegen Altersdiskriminierungsschutz verstoßen können. ## Die arbeitsrechtliche Relevanz Diese Entscheidung ist hochrelevant für Arbeitgeber und HR-Abteilungen: Sie betrifft die Gestaltung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). ## Kernthematik Das Gericht prüft, ob […]

Bundesarbeitsgericht: Altersdiskriminierung bei Hinterbliebenenversorgung

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 3 AZR 107/25 mit der Frage auseinandergesetzt, ob Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung gegen Altersdiskriminierungsschutz verstoßen können.

## Die arbeitsrechtliche Relevanz

Diese Entscheidung ist hochrelevant für Arbeitgeber und HR-Abteilungen: Sie betrifft die Gestaltung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

## Kernthematik

Das Gericht prüft, ob Bestimmungen in Versorgungsordnungen, die Hinterbliebenenleistungen regeln, zulässigerweise das Alter als Differenzierungsmerkmal heranziehen dürfen oder ob dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt. Dies betrifft insbesondere Fragen, wann und unter welchen Bedingungen Witwen/Witwer oder Waisen Leistungen erhalten.

## Praktische Konsequenzen für HR

Arbeitgeber müssen ihre bestehenden Versorgungsregelungen überprüfen, um sicherzustellen, dass Altersgrenzen bei der Hinterbliebenenversorgung sachlich gerechtfertigt sind und nicht willkürlich diskriminierend wirken.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de