Bundesarbeitsgericht: Betriebsvereinbarung ohne ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss unwirksam
**Aktenzeichen:** 1 AZR 150/24
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in diesem Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Betriebsvereinbarung gültig ist, wenn der erforderliche Betriebsratsbeschluss fehlt oder nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
## Kernaussage für die Praxis
Eine Betriebsvereinbarung ist formell unwirksam, wenn der Betriebsrat diese nicht durch ordnungsgemäßen Beschluss gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) autorisiert hat. Das formale Verfahren zur Beschlussfassung ist nicht optional – es ist Gültigkeitsvoraussetzung.
## Was HR-Fachleute beachten sollten
**Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist sicherzustellen:**
– Der Betriebsrat fasst einen dokumentierten Beschluss mit erforderlicher Mehrheit (mindestens Hälfte der Betriebsratsmitglieder) – Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung des Betriebsrats – Sitzungsprotokolle dokumentieren Beschlussfassung und Abstimmungsergebnis – Nur ordnungsgemäß beschlossene Vereinbarungen werden unterzeichnet
**Folgen bei Verfahrensmängeln:** Eine fehlende oder fehlerhafte Beschlussfassung kann zur Anfechtung der gesamten Betriebsvereinbarung führen – unabhängig vom Inhalt.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de