AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arbeitgeber die variable Vergütung eines Arbeitnehmers kürzen darf, weil dieser während einer Gesamtbetriebsvereinbarung Elternzeit in Anspruch genommen hat. ## Die Kernfrage Zentraler Streitpunkt war die Anwendung des arbeitsrechtlichen Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“ bei der Berechnung von Zielerreichungsquoten. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass fehlende Arbeitstage […]

Bundesarbeitsgericht: Elternzeit darf nicht zu Kürzung variabler Vergütung führen

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arbeitgeber die variable Vergütung eines Arbeitnehmers kürzen darf, weil dieser während einer Gesamtbetriebsvereinbarung Elternzeit in Anspruch genommen hat.

## Die Kernfrage

Zentraler Streitpunkt war die Anwendung des arbeitsrechtlichen Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“ bei der Berechnung von Zielerreichungsquoten. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass fehlende Arbeitstage aufgrund von Elternzeit zu einer reduzierten Zielerreichung und damit zu niedrigeren Boni führen müssten.

## Schutz der Elternzeit

Das Gericht korrigiert diese Praxis: Die Inanspruchnahme von Elternzeit darf nicht automatisch zu einer Kürzung variabler Vergütungsbestandteile führen. Der Schutz der Elternzeit gemäß Bundeselterngeldgesetz und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz verbietet eine solche mittelbare Benachteiligung.

## Praktische Konsequenzen für HR

Unternehmen müssen ihre Gesamtbetriebsvereinbarungen zur variablen Vergütung überprüfen. Zielvorgaben und Bonusberechnungen dürfen nicht derart ausgestaltet sein, dass Arbeitnehmer in Elternzeit faktisch bestraft werden. Eine angemessene Berücksichtigung von Ausfallzeiten ist erforderlich.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de