AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 1 ABR 23/25 mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Einigungsstellenspruch anfechtbar ist und wann ein Unterlassungsanspruch besteht. ## Kernaussage Einigungsstellensprüche genießen einen besonderen Schutz. Eine Anfechtung ist nicht beliebig möglich. Das Gericht hat konkretisiert, wann und wie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gegen solche Sprüche vorgehen können und […]

Bundesarbeitsgericht: Grenzen der Anfechtung von Einigungsstellensprüchen

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 1 ABR 23/25 mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Einigungsstellenspruch anfechtbar ist und wann ein Unterlassungsanspruch besteht.

## Kernaussage

Einigungsstellensprüche genießen einen besonderen Schutz. Eine Anfechtung ist nicht beliebig möglich. Das Gericht hat konkretisiert, wann und wie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gegen solche Sprüche vorgehen können und welche Ansprüche damit verbunden sind.

## Praktische Relevanz für HR

**Für Personalverantwortliche wichtig:** – Einigungsstellensprüche haben Bestand, solange keine schwerwiegenden Verfahrensfehler vorliegen – Die Anfechtung ist ein restriktives Rechtsmittel – Unterlassungsansprüche sind an hohe Hürden gebunden – Eine frühzeitige, sachgerechte Mitwirkung in Einigungsstellen ist entscheidend

## Empfehlung

HR-Teams sollten Einigungsstellenverfahren ernst nehmen und Mitarbeiter angemessen vorbereiten. Die hohen Anforderungen an eine erfolgreiche Anfechtung sprechen für eine konstruktive Mitwirkung in solchen Verfahren.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de