Bundesarbeitsgericht: Inflationsausgleich und Elternzeit – Diskriminierungsfalle bei Tarifleistungen
**Aktenzeichen:** 10 AZR 261/24
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer wichtigen Frage zur Gleichbehandlung auseinandergesetzt: Darf ein tariflicher Inflationsausgleich Arbeitnehmer in Elternzeit ausschließen oder benachteiligen?
## Die zentrale Problematik
Das Urteil befasst sich mit der mittelbaren Diskriminierung von Arbeitnehmern, die sich in Elternzeit befinden. Im Kern geht es um die Frage, ob sogenannte „weitere Leistungszwecke“ – also zusätzliche Funktionen von Tarifleistungen – dazu führen können, dass bestimmte Arbeitnehmergruppen unangemessen benachteiligt werden.
## Praktische Relevanz für HR
**Für Personalverantwortliche ist entscheidend:**
– Tarifliche Inflationsausgleichszahlungen müssen auch für Arbeitnehmer in Elternzeit berücksichtigt werden – Die bloße Tatsache der Abwesenheit darf nicht automatisch zum Ausschluss führen – Eine Benachteiligung kann auch „mittelbar“ vorliegen – also ohne direkten Ausschluss
## Handlungsempfehlung
HR-Teams sollten ihre Tarifverträge kritisch prüfen und sicherstellen, dass Inflationsausgleichszahlungen nicht faktisch Elternzeitnehmende benachteiligen. Eine ausdrückliche Regelung schafft hier Rechtssicherheit.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de