AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 6 AZN 349/25 mit der Thematik der Wiederholungskündigung und den damit verbundenen verfahrensrechtlichen Anforderungen bei einem echten Versäumnisurteil auseinandergesetzt. **Kernpunkte für die Praxis:** Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Wiederholungskündigung zulässig ist, wenn in einem vorherigen Kündigungsschutzprozess ein Versäumnisurteil ergangen ist. Dies ist […]

Bundesarbeitsgericht klärt Anforderungen bei Wiederholungskündigung und Versäumnisurteil

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 6 AZN 349/25 mit der Thematik der Wiederholungskündigung und den damit verbundenen verfahrensrechtlichen Anforderungen bei einem echten Versäumnisurteil auseinandergesetzt.

**Kernpunkte für die Praxis:**

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Wiederholungskündigung zulässig ist, wenn in einem vorherigen Kündigungsschutzprozess ein Versäumnisurteil ergangen ist. Dies ist insbesondere für HR-Abteilungen relevant, die mit wiederholten Kündigungsmaßnahmen nach gescheiterten Prozessen umgehen müssen.

**Praktische Implikationen:**

Arbeitgeber sollten beachten, dass bei Versäumnisurteilen besondere Anforderungen gelten können. Eine Wiederholungskündigung muss sachlich gerechtfertigt sein und kann nicht einfach als Reaktion auf ein Versäumnisurteil erfolgen. Die formalen Voraussetzungen für eine neue Kündigung müssen streng eingehalten werden.

**Empfehlung:**

HR-Fachleute sollten bei geplanten Wiederholungskündigungen rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die verfahrensrechtlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de