Bundesarbeitsgericht klärt Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigt sich in zwei aktuellen Verfahren (8 AZR 308/24 und 8 AZR 4/25) mit einer praxisrelevanten Frage: Können Arbeitnehmer immateriellen Schadensersatz fordern, wenn Arbeitgeber ihre Auskunftspflichten nach Art. 15 DSGVO verletzen?
## Die Kernproblematik
Art. 15 DSGVO verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmer auf Anfrage über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten auszukunften. Verstöße gegen diese Informationspflicht können erhebliche Konsequenzen haben – nicht nur Bußgelder der Datenschutzbehörden, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der betroffenen Personen.
## Relevanz für HR-Praxis
Diese Verfahren sind für Personalabteilungen hochrelevant:
– **Datenschutz-Compliance**: Arbeitgeber müssen DSGVO-Anfragen zeitnah und vollständig bearbeiten – **Finanzielle Risiken**: Verletzungen können zu Schadensersatzzahlungen führen – **Prävention**: Klare Prozesse für Auskunftsanfragen sind essentiell
HR-Teams sollten sicherstellen, dass DSGVO-Anfragen dokumentiert, priorisiert und fristgerecht bearbeitet werden – mit vollständigen und korrekten Angaben.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de