Bundesarbeitsgericht klärt Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern
**Aktenzeichen:** 7 AZR 15/25
Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in dieser Entscheidung mit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, die vollständig von ihrer betrieblichen Tätigkeit freigestellt sind.
## Kernfrage
Wie müssen Arbeitgeber freigestellte Betriebsräte bezahlen? Dies ist eine zentrale Frage für mittlere und große Betriebe, in denen Betriebsräte ihre gesamte Arbeitszeit für ihre Tätigkeit aufwenden.
## Bedeutung für HR-Fachleute
Diese Entscheidung ist relevant für:
– **Kostenplanung:** Betriebsräte, die vollständig freigestellt sind, müssen angemessen bezahlt werden – **Gehaltsberechnung:** Klärung, wie die Entgeltfortzahlung zu erfolgen hat – **Rechtssicherheit:** Vermeidung von Ansprüchen durch korrekte Vergütung – **Betriebsrat-Management:** Transparente Regelungen zur Entgeltfestsetzung
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts schafft Klarheit für ein häufig umstrittenes Thema im Arbeitsrecht und gibt HR-Abteilungen konkrete Orientierung bei der Gehaltsfeststellung für freigestellte Betriebsräte.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de