AI SUMMARY: **Aktenzeichen:** 5 AZR 108/25 (Bundesarbeitsgericht) Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der arbeitsvertraglichen Gestaltung von Freistellungsklauseln bei Kündigung auseinandergesetzt. Die Entscheidung betrifft die Zulässigkeit und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine automatische Freistellung vom Dienst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen. ## Praktische Relevanz für HR-Profis Für Personalverantwortliche ist diese Entscheidung relevant, da sie die Grenzen […]

Bundesarbeitsgericht präzisiert: Freistellung bei Kündigung in AGB

**Aktenzeichen:** 5 AZR 108/25 (Bundesarbeitsgericht)

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der arbeitsvertraglichen Gestaltung von Freistellungsklauseln bei Kündigung auseinandergesetzt. Die Entscheidung betrifft die Zulässigkeit und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine automatische Freistellung vom Dienst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen.

## Praktische Relevanz für HR-Profis

Für Personalverantwortliche ist diese Entscheidung relevant, da sie die Grenzen bei der vorformulierten Vertragsgestaltung aufzeigt. Freistellungsklauseln sind zwar ein gängiges Instrument zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und zur Vermeidung von Interessenskonflikten – allerdings müssen sie den Anforderungen der AGB-Kontrolle genügen.

## Wichtige Erkenntnisse

Die Entscheidung verdeutlicht, dass pauschal formulierte Freistellungsregeln einer rechtlichen Überprüfung standhalten müssen. Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung solcher Klauseln beachten:

– Klare und verständliche Formulierung – Verhältnismäßigkeit zur verfolgten Schutzabsicht – Keine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer

HR-Teams sollten ihre standardisierten Kündigungsmuster überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de