AI SUMMARY: **Aktenzeichen:** 2 AZR 13/25 Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wegen Täuschung über eine ärztliche Feststellung der vorläufigen Impfunfähigkeit gerechtfertigt ist. ## Kernfrage für HR-Profis Zentral ist die rechtliche Bewertung: Liegt eine Kündigungsmitteilung vor, wenn ein Arbeitnehmer ein ärztliches Attest über Impfunfähigkeit beschafft oder präsentiert, das […]

Bundesarbeitsgericht zu Kündigung wegen Täuschung über Impfunfähigkeit

**Aktenzeichen:** 2 AZR 13/25

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wegen Täuschung über eine ärztliche Feststellung der vorläufigen Impfunfähigkeit gerechtfertigt ist.

## Kernfrage für HR-Profis

Zentral ist die rechtliche Bewertung: Liegt eine Kündigungsmitteilung vor, wenn ein Arbeitnehmer ein ärztliches Attest über Impfunfähigkeit beschafft oder präsentiert, das nicht den tatsächlichen medizinischen Befunden entspricht? Kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis deshalb kündigen?

## Praktische Relevanz

Diese Entscheidung ist für Arbeitgeber relevant, die in Situationen wie Impfpflichten oder Betriebszugangsregelungen mit gefälschten oder fehlerhaften ärztlichen Unterlagen konfrontiert werden. Sie klärt die Grenzen zwischen berechtigtem Vertrauensschutz gegenüber ärztlichen Feststellungen und dem Kündigungsrecht bei nachgewiesener Täuschung.

## Für die HR-Praxis

Arbeitgeber sollten klare Verfahren zur Überprüfung ärztlicher Bescheinigungen etablieren und dokumentieren, wenn Zweifel an deren Authentizität bestehen. Die Entscheidung dürfte konkrete Handlungshilfen für solche Konfliktfälle bieten.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de