Bundesarbeitsgericht zu variabler Vergütung: Verspätete Zielvorgaben können Schadensersatz auslösen
## Das Urteil im Überblick
Das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 28/25) hat sich mit einer wichtigen Frage auseinandergesetzt, die viele HR-Abteilungen betrifft: Was passiert, wenn Arbeitgeber die Ziele für variable Vergütungsbestandteile zu spät mitteilen?
## Kernaussage für die Praxis
Die verspätete oder fehlende Mitteilung von Unternehmenszielen, die für die Berechnung variabler Gehaltsteile notwendig sind, kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeiters oder der Arbeiterin führen. Der Arbeitgeber muss die maßgeblichen Zielvorgaben **rechtzeitig und transparent** kommunizieren.
## Was HR beachten sollte
**Kritische Punkte:** – Ziele müssen **zeitnah zu Beginn** der Leistungsperiode vorliegen – Verspätete Mitteilungen erschweren eine angemessene Leistungserbringung – Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Klarheit über die Leistungsanforderungen
**Empfehlung:** Etablieren Sie klare interne Prozesse, die sicherstellen, dass alle Ziele und KPIs spätestens mit Vertragsbeginn oder Jahresbeginn schriftlich festgehalten und dem Mitarbeiter mitgeteilt werden. Dokumentieren Sie die Mitteilung nachweisbar.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de