AI SUMMARY: — ## BAG-Urteil 6 AZR 39/26: Sozialtarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung **Kernthema:** Wie wirkt sich eine Unternehmungsverschmelzung auf die Geltung von Sozialtarifverträgen aus? Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in dieser Entscheidung mit der Frage des gesetzlichen Parteiwechsels bei Verschmelzungen und der Fortgeltung von Sozialtarifverträgen. Dies betrifft HR-Fachleute insbesondere bei M&A-Prozessen. **Praktische Relevanz:** Bei einer Fusion oder Verschmelzung von […]

Das ist eindeutig relevant für Arbeitsrecht.

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## BAG-Urteil 6 AZR 39/26: Sozialtarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

**Kernthema:** Wie wirkt sich eine Unternehmungsverschmelzung auf die Geltung von Sozialtarifverträgen aus?

Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in dieser Entscheidung mit der Frage des gesetzlichen Parteiwechsels bei Verschmelzungen und der Fortgeltung von Sozialtarifverträgen. Dies betrifft HR-Fachleute insbesondere bei M&A-Prozessen.

**Praktische Relevanz:** Bei einer Fusion oder Verschmelzung von Unternehmen treten automatisch Arbeitsverhältnisse vom Vorgänger auf den Nachfolger über. Die zentrale Frage lautet: Bleibt ein zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber vereinbarter Sozialtarifvertrag gültig, oder kann dieser durch die geänderte Parteikonstellation entfallen?

**Für die Praxis wichtig:** HR-Abteilungen müssen bei Verschmelzungen prüfen, welche Tarifverträge und speziell welche Sozialtarifverträge (z.B. zu Sanierungen, Beschäftigungssicherung) im Betrieb gelten. Die Kontinuität dieser Verträge ist für Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter regelmäßig ein kritisches Thema in Verhandlungen.

Das Urteil gibt Orientierung zur Bindungswirkung solcher Vereinbarungen über den Parteiwechsel hinweg.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de