AI SUMMARY: — # BAG-Urteil: Umwandlung von Jahresleistungsprämien in Arbeitszeitguthaben Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 23/25) hat sich mit der Frage befasst, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifvertragliche Jahresleistungsprämien in Guthaben auf einem Jahresarbeitszeitkonto umwandeln können. ## Die Kernfrage Es ging um die **Tarifauslegung**: Kann eine tarifvertragliche Leistung, die als monetäre Jahresleistungsprämie vereinbart ist, auf Basis einer Tarifbestimmung in […]

Dieses Thema ist RELEVANT für Arbeitsrecht und HR.

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# BAG-Urteil: Umwandlung von Jahresleistungsprämien in Arbeitszeitguthaben

Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 23/25) hat sich mit der Frage befasst, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifvertragliche Jahresleistungsprämien in Guthaben auf einem Jahresarbeitszeitkonto umwandeln können.

## Die Kernfrage

Es ging um die **Tarifauslegung**: Kann eine tarifvertragliche Leistung, die als monetäre Jahresleistungsprämie vereinbart ist, auf Basis einer Tarifbestimmung in Arbeitszeitguthaben umgewandelt werden?

## Relevanz für die Praxis

Für HR-Fachleute ist dieses Urteil wichtig, da es folgende Szenarien betrifft:

– **Flexibilisierung von Leistungen**: Können Bonuszahlungen statt in bar als Zeitausgleich gewährt werden? – **Tarifvertragliche Grenzen**: Wo liegen die Grenzen der Umwandlung tarifvertraglicher Ansprüche? – **Arbeitszeitflexibilität**: Wie wirkt sich dies auf moderne Arbeitszeitmodelle aus?

## Praktische Implikationen

Das Urteil schärft die Anforderungen an die Auslegung von Tarifverträgen. Arbeitgeber können nicht einseitig Leistungen umwandeln – es bedarf einer klaren tarifvertraglichen Grundlage oder entsprechender Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer.

**Für HR bedeutet das**: Prüfen Sie Ihre Tarifverträge auf konkrete Umwandlungsklauseln, bevor Sie Prämienzahlungen in Arbeitszeitguthaben umwandeln.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de