Elternzeiten in der Betriebsrente: BGH klärt Anrechnung
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer wichtigen Frage der Betriebsversorgung auseinandergesetzt: Müssen Elternzeiten bei der Wartezeit für die Versorgungsanstalt der Deutschen Post angerechnet werden?
## Das Urteil im Überblick
Die Entscheidung betrifft die Frage, ob Beschäftigte, die Elternzeit nehmen, diese Zeit auf die erforderliche Wartezeit für den Erwerb von Versorgungsansprüchen angerechnet bekommen. Dies ist für Arbeitnehmer mit Kindern von erheblicher Bedeutung, da es direkt ihre späteren Rentenansprüche beeinflusst.
## Praktische Relevanz für HR
Für Personalverantwortliche ist die korrekte Behandlung von Elternzeiten bei Versorgungsleistungen entscheidend:
– **Gleichbehandlung**: Das Urteil trägt zur Klarheit bei, wie Elternzeiten zu behandeln sind – **Compliance**: HR-Abteilungen müssen ihre Berechnung von Wartezeiten überprüfen – **Transparenz**: Beschäftigte mit Elternzeitwünschen sollten über die Auswirkungen informiert werden
Die Entscheidung ist insbesondere für Unternehmen mit eigenen Versorgungswerken relevant und unterstreicht die Bedeutung, familienfreundliche Regelungen auch bei der Betriebsrente zu berücksichtigen.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de