AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 5 AZR 65/25 mit den Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO auseinandergesetzt – ein für die Arbeitsgerichtsbarkeit wichtiges Verfahrensrecht. **Praktische Relevanz für HR-Fachleute** Die Ersatzzustellung betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen: Sie kommt zum Einsatz, wenn eine normale Zustellung von Gerichtsschreiben (z.B. Kündigungen, Urteile) nicht möglich ist, […]

Ersatzzustellung im Arbeitsrecht: Höchstrichterliche Anforderungen geklärt

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 5 AZR 65/25 mit den Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO auseinandergesetzt – ein für die Arbeitsgerichtsbarkeit wichtiges Verfahrensrecht.

**Praktische Relevanz für HR-Fachleute**

Die Ersatzzustellung betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen: Sie kommt zum Einsatz, wenn eine normale Zustellung von Gerichtsschreiben (z.B. Kündigungen, Urteile) nicht möglich ist, weil der Adressat nicht zu erreichen ist.

**Was Arbeitgeber wissen sollten**

Die Entscheidung präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Gerichte zur Ersatzzustellung greifen dürfen. Das ist für Arbeitgeber relevant, die etwa eine Kündigung zustellen müssen oder mit Verfahren vor Arbeitsgerichten konfrontiert sind: Nur wenn alle zumutbaren Maßnahmen zur normalen Zustellung versucht wurden, darf ein Gericht zur Ersatzzustellung übergehen – etwa durch Aushang am Gerichtsgebäude oder öffentliche Bekanntmachung.

**Faustregel für HR-Profis**

Dokumentieren Sie Zustellungsversuche sorgfältig. Dies ist nicht nur für die Gültigkeit von Kündigungen essentiell, sondern kann auch vor Gericht entscheidend sein, wenn es um die Rechtmäßigkeit von Zustellungen geht.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de