Freigestellte Betriebsräte: Wer trägt die Beweislast bei der Vergütung?
**Bundesarbeitsgericht klärt Darlegungs- und Beweispflichten** (Az. 7 AZR 296/24)
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer zentralen Frage auseinandergesetzt, die für HR-Profis und Betriebsräte gleichermaßen relevant ist: Wer muss im Streitfall nachweisen, wie freigestellte Betriebsratsmitglieder zu vergüten sind?
## Die Kernproblematik
Freigestellte Betriebsräte sind von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit und beschäftigen sich vollständig mit Betriebsratsaufgaben. Die Frage nach ihrer korrekten Vergütung ist jedoch oft umstritten – besonders wenn unklar ist, auf welcher Berechnungsgrundlage die Entgeltfortzahlung basieren soll.
## Beweislast und Darlegungspflichten
Das BAG hat präzisiert, wie die Beweislast in solchen Fällen verteilt ist. Dies ist entscheidend für beide Parteien:
– **Für Arbeitgeber:** Es ist wichtig zu wissen, welche Nachweise bei Vergütungsfeststellungen erforderlich sind – **Für Betriebsräte:** Sie müssen verstehen, welche Ansprüche sie konkret nachweisen müssen
Die Entscheidung gibt Klarheit darüber, wer im Zweifelsfall die Beweislast trägt und welche Tatsachen dargelegt werden müssen.
## Praktische Relevanz
HR-Abteilungen sollten ihre Dokumentation zur Vergütung freigestellter Betriebsräte überprüfen und sicherstellen, dass die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert sind.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de