AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder auseinandergesetzt (Az. 7 AZR 114/25). Die Entscheidung ist für HR-Fachleute relevant, die Betriebsräte beschäftigen oder mit deren rechtlicher Stellung umgehen. ## Worum geht es? Betriebsratsmitglieder, die vollständig von ihrer regulären Arbeitstätigkeit freigestellt sind, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Gericht behandelt die Frage, wie […]

Freigestellte Betriebsratsmitglieder: BAG klärt Vergütungsfragen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder auseinandergesetzt (Az. 7 AZR 114/25). Die Entscheidung ist für HR-Fachleute relevant, die Betriebsräte beschäftigen oder mit deren rechtlicher Stellung umgehen.

## Worum geht es?

Betriebsratsmitglieder, die vollständig von ihrer regulären Arbeitstätigkeit freigestellt sind, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Gericht behandelt die Frage, wie diese Vergütung auszugestalten ist und welche Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen.

## Praktische Auswirkungen für HR

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass freigestellte Betriebsratsmitglieder nicht wirtschaftlich benachteiligt werden. Die Vergütung muss transparent und regelkonform gestaltet sein. Dies gilt insbesondere bei:

– Vollständiger Freistellung von Betriebstätigkeiten – Neuwahl oder Amtsantritt neuer Mitglieder – Berechnung der Entgeltfortzahlung während der Betriebsratstätigkeit

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die Arbeitgeber bei der korrekten Vergütung von Betriebsräten und sollte in der Personalpraxis berücksichtigt werden.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de