Freistellungsklauseln und Dienstwagennutzung: BAG konkretisiert Widerrufsmöglichkeiten
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Wirksamkeit von Freistellungsklauseln beim Widerruf von Dienstwagennutzungsrechten auseinandergesetzt. Das Urteil ist für HR-Fachleute relevant, die Dienstwagenregelungen gestalten und verwalten.
## Kernfrage des Urteils
Im Fokus steht, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber eine einmal gewährte Dienstwagennutzung durch entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen wieder widerrufen können. Die Entscheidung klärt, ob pauschale Freistellungsklauseln hier ausreichend sind oder welche Anforderungen der Gesetzgeber an deren Formulierung stellt.
## Praktische Konsequenzen für die Praxis
**Für HR-Abteilungen bedeutet dies:** – Dienstwagenregelungen sollten präzise formuliert sein – Allzu pauschal gehaltene Freistellungsklauseln können unwirksam sein – Ein einseitiges Widerrufsrecht unterliegt strengeren Maßstäben als üblich – Die konkrete Vertragsgestaltung entscheidet über die Durchsetzbarkeit
**Empfehlung:** Arbeitsverträge mit Dienstwagenbestimmungen sollten individuelle Widerrufsbedingungen enthalten und nicht auf zu allgemeine Klauseln vertrauen.
Das BAG-Urteil unterstreicht erneut, dass Arbeitgeber bei Leistungszusagen klare Grenzen beachten müssen.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de