AI SUMMARY: **BAG 6 AZB 10/26: Was HR-Profis zur Fristwahrung wissen müssen** Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in dieser Entscheidung mit einer zentrale Frage für die Praxis: Wann gilt eine Frist im Arbeitsrecht als gewahrt, wenn ein Schriftstück weitergeleitet werden muss? ## Die praktische Relevanz Im Arbeitsalltag ist es häufig der Fall, dass Kündigungen, Anträge oder andere fristgebundene […]

Fristwahrung durch Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsbetrieb

**BAG 6 AZB 10/26: Was HR-Profis zur Fristwahrung wissen müssen**

Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in dieser Entscheidung mit einer zentrale Frage für die Praxis: Wann gilt eine Frist im Arbeitsrecht als gewahrt, wenn ein Schriftstück weitergeleitet werden muss?

## Die praktische Relevanz

Im Arbeitsalltag ist es häufig der Fall, dass Kündigungen, Anträge oder andere fristgebundene Erklärungen über mehrere Stellen gehen – etwa von der Personalabteilung zur Geschäftsführung oder über interne Postversände. Die Frage ist: Zählt hier der Zeitpunkt der ersten Aufgabe oder der endgültigen Zustellung?

## Das Kernprinzip: Ordentlicher Geschäftsbetrieb

Das BAG stellt klar, dass eine Frist durch die Weiterleitung **im ordentlichen Geschäftsgang** gewahrt bleibt – vorausgesetzt, die Weitergabe erfolgt unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern. Es genügt also nicht, dass eine Erklärung abgesendet wird; sie muss zeitnah die endgültige Empfängerin oder den endgültigen Empfänger erreichen.

## Was HR beachten sollte

– Dokumentieren Sie, wann Sie Kündigungen und andere fristgebundene Erklärungen aufgeben – Stellen Sie sicher, dass interne Abläufe effizient sind – Bei Zweifeln sollte der direkte Versand an den Empfänger gewählt werden – Für kritische Fristen: Schriftliche Bestätigungen einholen

Eine klare Dokumentation schützt vor Streitigkeiten.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de