Fristwahrung durch Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsbetrieb
**BAG 6 AZB 10/26: Was HR-Profis zur Fristwahrung wissen müssen**
Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in dieser Entscheidung mit einer zentrale Frage für die Praxis: Wann gilt eine Frist im Arbeitsrecht als gewahrt, wenn ein Schriftstück weitergeleitet werden muss?
## Die praktische Relevanz
Im Arbeitsalltag ist es häufig der Fall, dass Kündigungen, Anträge oder andere fristgebundene Erklärungen über mehrere Stellen gehen – etwa von der Personalabteilung zur Geschäftsführung oder über interne Postversände. Die Frage ist: Zählt hier der Zeitpunkt der ersten Aufgabe oder der endgültigen Zustellung?
## Das Kernprinzip: Ordentlicher Geschäftsbetrieb
Das BAG stellt klar, dass eine Frist durch die Weiterleitung **im ordentlichen Geschäftsgang** gewahrt bleibt – vorausgesetzt, die Weitergabe erfolgt unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern. Es genügt also nicht, dass eine Erklärung abgesendet wird; sie muss zeitnah die endgültige Empfängerin oder den endgültigen Empfänger erreichen.
## Was HR beachten sollte
– Dokumentieren Sie, wann Sie Kündigungen und andere fristgebundene Erklärungen aufgeben – Stellen Sie sicher, dass interne Abläufe effizient sind – Bei Zweifeln sollte der direkte Versand an den Empfänger gewählt werden – Für kritische Fristen: Schriftliche Bestätigungen einholen
Eine klare Dokumentation schützt vor Streitigkeiten.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de