Gespaltene Rentenformel: BAG klärt Höchstgrenze
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 3 AZR 35/25 mit der sogenannten **gespaltenen Rentenformel** und deren Höchstgrenzen auseinandergesetzt. Dieses Thema ist für HR-Fachleute relevant, da es die Berechnung von Betriebsrenten und deren Begrenzungen betrifft.
## Worum es geht
Die gespaltene Rentenformel kommt bei der Berechnung von Altersrenten zur Anwendung, wenn unterschiedliche Versorgungsregelungen oder Zeiträume zusammentreffen. Die zentrale Frage war, wie Höchstgrenzen bei dieser Berechnungsmethode korrekt anzuwenden sind.
## Bedeutung für die Praxis
Das Urteil schafft Klarheit darüber, wie Arbeitgeber und Versorgungsträger bei der Rentenberechnung vorgehen müssen, wenn mehrere Versorgungstatbestände kombiniert werden. Dies ist insbesondere bei:
– **Betriebsrenten** – **Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst** – **Übergangslösungen** bei Rentenreformen
von Bedeutung.
HR-Abteilungen sollten die Auswirkungen auf ihre Versorgungspläne überprüfen und gegebenenfalls Bestandsrentner informieren.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de