Inflationsausgleichsprämie: Bundesarbeitsgericht regelt Gleichbehandlung bei Mindestlohnempfängern
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, wie Arbeitgeber Inflationsausgleichsprämien gestalten dürfen, ohne gegen Gleichbehandlungsgebote zu verstoßen – insbesondere im Hinblick auf Mindestlohnempfänger.
## Die arbeitsrechtliche Bedeutung
Die Entscheidung betrifft eine zentrale Frage der Lohngestaltung: Darf ein Arbeitgeber Bonuszahlungen oder Inflationsausgleichsprämien so ausgestalten, dass Mindestlohnempfänger systematisch benachteiligt werden? Das Gericht hat hierbei Maßstäbe für zulässige Differenzierungen entwickelt.
## Praktische Auswirkungen für HR
**Für Personalverantwortliche relevant:** – Prämienregelungen müssen sachlich gerechtfertigt sein – Eine pauschale Ausschlussung von Mindestlohnempfängern ist kritisch zu bewerten – Unterschiedliche Behandlung braucht objektive Gründe – etwa Leistungsunterschiede oder Betriebszugehörigkeit – Inflationsausgleichszahlungen sollten transparent und nachvollziehbar ausgestaltet sein
## Das Wichtigste in Kürze
Arbeitgeber müssen bei der Verteilung von Bonuszahlungen und Prämien darauf achten, dass keine willkürlichen Ungleichbehandlungen entstehen. Wer Mindestlohnempfänger von Leistungen ausschließt, trägt erhöhte Begründungslast vor Gericht.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de