Inflationsausgleichsprämie in der Altersteilzeit – BAG klärt Anspruchsvoraussetzungen
**Bundesarbeitsgericht 9 AZR 193/25**
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer in Altersteilzeit Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben.
## Die Relevanz für die Praxis
Die Entscheidung betrifft eine wichtige Schnittmenge aus Tarifrecht und Alterssicherung. Viele Unternehmen haben während der Inflationskrise 2022/2023 Sonderzahlungen zur Inflationskompensation eingeführt. Für HR-Fachleute stellt sich die Frage: Müssen auch Arbeitnehmer in Altersteilzeitregelungen von solchen Prämien profitieren?
## Was HR-Fachleute wissen sollten
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist relevant für:
– **Tarifbindung und deren Reichweite** auf Arbeitnehmer in besonderen Beschäftigungsverhältnissen – **Gleichbehandlung von Altersteilzeitarbeitern** gegenüber Vollzeitbeschäftigten – **Auslegung von Prämiensystemen** hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit
HR-Abteilungen sollten ihre bestehenden Regelungen zu Inflationsausgleichsprämien überprüfen und sicherstellen, dass keine unzulässigen Diskriminierungen entstehen.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de