Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte – Neue Klarheit vom BAG
**Gerichtsfall:** 8 AZR 82/25 (A), Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer grundsätzlichen Frage befasst, die für international tätige Unternehmen und ihre HR-Abteilungen zentral ist: Wann sind deutsche Arbeitsgerichte zuständig, wenn Arbeitsverhältnisse über Ländergrenzen hinweg bestehen?
## Praktische Relevanz für HR-Profis
Diese Entscheidung betrifft insbesondere Unternehmen mit: – Entsandten Arbeitnehmern im Ausland – Grenzgängern – Remote-Work-Arrangements über Ländergrenzen hinweg – Internationalen Projektteams
## Was HR-Fachleute wissen sollten
Die internationale Zuständigkeit bestimmt sich nicht allein nach dem Arbeitsvertrag, sondern nach objektiven Anknüpfungspunkten. Deutsche Gerichte können auch dann zuständig sein, wenn der Arbeitsort formal im Ausland liegt – sofern andere Faktoren für einen Bezug zu Deutschland sprechen.
## Handlungsempfehlungen
– **Arbeitsverträge überprüfen:** Klauseln zur Gerichtsbarkeit aktualisieren – **Dokumentation:** Tatsächliche Arbeitsorte und Tätigkeitsorte genau erfassen – **Rechtliche Beratung:** Bei internationalen Strukturen rechtzeitig Spezialisten hinzuziehen
HR-Abteilungen sollten ihre Verfahrensabläufe bei internationalen Streitigkeiten überprüfen.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de