Mitbestimmung bei Stufenaufstieg: BAG klärt Zustimmungsersetzungsverfahren
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit einer grundsätzlich wichtigen Frage der Betriebsratsmitbestimmung befasst: Wann kann das Arbeitsgericht die fehlende Zustimmung des Betriebsrats bei einer Stufenaufstiegsentscheidung ersetzen?
## Der Fall
Die Entscheidung 4 ABR 25/25 betrifft einen Stufenaufstieg nach dem Manteltarifvertrag für die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn). Der Arbeitgeber hatte eine Entscheidung getroffen, ohne vorher die erforderliche Mitbestimmung des Betriebsrats einzuholen oder später eine Zustimmungsersetzung herbeigeführt zu haben.
## Relevanz für die Praxis
Für HR-Fachleute ist die Entscheidung relevant, da sie klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber bei Ein- und Umgruppierungen handlungsfähig bleibt, wenn der Betriebsrat nicht mitwirkt. Das BAG musste auch prüfen, ob eine einseitige Erledigungserklärung des Arbeitgebers im Beschlussverfahren zur Beendigung des Verfahrens führt.
## Praktische Konsequenz
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass bei Stufenaufstiegsentscheidungen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gewahrt bleiben oder formal korrekt ersetzt werden – sonst riskieren sie gerichtliche Anfechtung ihrer Personalentscheidungen.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de