Probezeitkündigung bei befristetem Arbeitsvertrag – BAG 2 AZR 160/24
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 2 AZR 160/24 mit der Zulässigkeit einer Probezeitkündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses auseinandergesetzt – ein für die HR-Praxis häufig relevantes Thema.
## Die zentrale Frage
Bei befristeten Arbeitsverträgen stellt sich die Frage, ob das Kündigungsrecht während der Probezeit uneingeschränkt gilt oder ob die Befristung spezielle Regeln mit sich bringt. Arbeitgeber müssen hier sorgfältig zwischen den Regelungen des Probezeit-Kündigungsrechts gemäß § 1 KSchG und den Besonderheiten befristeter Verträge abwägen.
## Relevanz für HR-Fachleute
Diese Entscheidung ist wichtig für: – **Befristungsverträge mit Probezeitklauseln**: Klare Abgrenzung der Kündigungsmöglichkeiten – **Kündigungsschutz**: Prüfung, welche Schutzbestimmungen wann greifen – **Vertragsgestaltung**: Korrekte Formulierung von Befristungs- und Probezeitregelungen
HR-Abteilungen sollten ihre Vertragsvorlagen überprüfen und sicherstellen, dass Probezeit und Befristung rechtssicher ausgestaltet sind.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de