AI SUMMARY: # Tarifkollision: Wann verdrängt ein Tarifvertrag den anderen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 4 AZR 101/25 mit einer grundsätzlichen Frage auseinandergesetzt: Welcher Tarifvertrag gilt, wenn mehrere anwendbar sind? ## Die Verdrängungswirkung des § 4a TVG § 4a des Tarifvertragsgesetzes regelt, dass ein für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag Tarifverträge verdrängt, die räumlich, betrieblich […]

RELEVANT

# Tarifkollision: Wann verdrängt ein Tarifvertrag den anderen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 4 AZR 101/25 mit einer grundsätzlichen Frage auseinandergesetzt: Welcher Tarifvertrag gilt, wenn mehrere anwendbar sind?

## Die Verdrängungswirkung des § 4a TVG

§ 4a des Tarifvertragsgesetzes regelt, dass ein für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag Tarifverträge verdrängt, die räumlich, betrieblich oder sachlich weniger umfassend sind. Diese sogenannte Verdrängungswirkung ist für die praktische Anwendung entscheidend.

## Bedeutung für die Praxis

Für HR-Fachleute ist diese Konstellation wichtig: Wenn Mitarbeiter unter mehrere Tarifverträge fallen könnten, muss geklärt werden, welcher tatsächlich Anwendung findet. Der allgemein verbindlich erklärte Tarifvertrag verdrängt dabei automatisch weniger umfassende Regelungen – es muss nicht extra in den Arbeitsvertrag geschrieben werden.

## Praktische Konsequenz

Arbeitgeber sollten überprüfen, ob für ihre Betriebe oder Branchen allgemein verbindliche Tarifverträge existieren. Diese haben Vorrang vor einzelnen Branchentarifverträgen. Die Dokumentation und Abgrenzung wird damit zur wichtigen Compliance-Aufgabe.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de