Relevant für Arbeitsrecht.
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# BAG-Urteil: Stufenklage und Auskunftsanspruch im Insolvenzsozialplan
**Aktenzeichen:** 1 AZR 166/25 | **Gericht:** Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage der Stufenklage und dem Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit einem Insolvenzsozialplan befasst.
## Kern der Entscheidung
Die Entscheidung betrifft die prozessuale Gestaltung von Klagen, bei denen Arbeitnehmer zunächst Auskunft von ihrem (insolventen) Arbeitgeber verlangen, um dann in einer nächsten Stufe ihre materiellen Ansprüche geltend zu machen. Dies ist besonders relevant, wenn ein Insolvenzsozialplan besteht, der Leistungen für betroffene Arbeitnehmer vorsieht.
## Praktische Bedeutung für HR
Für Unternehmen und HR-Profis ist relevant:
– **Informationspflicht:** Arbeitgeber müssen notwendige Auskünfte erteilen, um Ansprüche aus einem Insolvenzsozialplan zu klären – **Prozessuale Effizienz:** Die Stufenklage ermöglicht eine strukturierte gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen – **Insolvenzschutz:** Klare Vorgaben zur Auskunftspflicht auch in wirtschaftlich angespannten Situationen
Das Urteil schafft Klarheit für alle Beteiligten bei der Umsetzung von Insolvenzsozialpl änen.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de