Richtungsweisel für fehlerhafte Betriebsratswahl: Wenn das Arbeitsgericht eingreifen muss
**Das Bundesarbeitsgericht präzisiert die Bestellung des Wahlvorstands**
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 7 ABR 24/24 mit einer grundsätzlich wichtigen Frage auseinandergesetzt: Was geschieht, wenn der Betriebsrat die erforderliche Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands nicht einberuft oder diese fehlerhaft durchgeführt wird?
## Der Kernkonflikt
Bei der Durchführung von Betriebsratswahlen ist eine ordnungsgemäße Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands essentiell. Sie bildet die rechtliche Grundlage für den gesamten Wahlprozess. Verstöße gegen diese Voraussetzungen können die Gesamtwahl in Frage stellen.
## Die Lösung des BAG
Das Gericht klargestellt, dass die Arbeitsgericht die Befugnis besitzt, den Wahlvorstand selbst zu bestellen, falls die erforderliche Betriebsversammlung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dies schafft eine wichtige Auffanglösung, um Betriebsratswahlen nicht scheitern zu lassen.
## Praktische Relevanz für HR
Für HR-Verantwortliche bedeutet dies: Sollten Unstimmigkeiten bei der Einleitung des Wahlverfahrens entstehen, besteht eine gerichtliche Sicherung. Dennoch sollte die Einhaltung der formalen Anforderungen ernst genommen werden – eine nachträgliche Intervention vor Gericht ist aufwendig und kostspielig.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de