Schiedsrichter-Assistenten: Kein Arbeitnehmerstatus trotz regelmäßiger Tätigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung **9 AZB 18/25** mit der rechtlichen Einordnung von Schiedsrichter-Assistenten auseinandergesetzt – eine wichtige Klarstellung für Sportverbände und deren Mitarbeiter.
## Die Kernfrage
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Schiedsrichter-Assistenten als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind und damit Anspruch auf den arbeitsrechtlichen Rechtsweg haben.
## Relevanz für die Praxis
Diese Entscheidung betrifft insbesondere:
– **Sportverbände und -vereine**, die Schiedsrichter-Assistenten einsetzen – **Abgrenzung von Arbeitnehmern** gegenüber anderen Tätigkeitsformen – **Weisungsbefugnis und Kontrollrechte** als Kriterium für Arbeitnehmerstatus
Das BAG setzt hier Standards dafür, wann auch regelmäßige und organisierte Tätigkeiten nicht zwangsläufig zu einem Arbeitsverhältnis führen.
## Praktische Implikation
Für HR-Verantwortliche in Sportorganisationen ist relevant: Nicht jede regelmäßige Mitarbeit begründet automatisch einen arbeitsrechtlichen Status. Die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit und der Kontrollmechanismen entscheidet.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de