AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung **9 AZB 18/25** mit der rechtlichen Einordnung von Schiedsrichter-Assistenten auseinandergesetzt – eine wichtige Klarstellung für Sportverbände und deren Mitarbeiter. ## Die Kernfrage Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Schiedsrichter-Assistenten als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind und damit Anspruch auf den arbeitsrechtlichen Rechtsweg haben. ## Relevanz für die Praxis Diese […]

Schiedsrichter-Assistenten: Kein Arbeitnehmerstatus trotz regelmäßiger Tätigkeit

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung **9 AZB 18/25** mit der rechtlichen Einordnung von Schiedsrichter-Assistenten auseinandergesetzt – eine wichtige Klarstellung für Sportverbände und deren Mitarbeiter.

## Die Kernfrage

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Schiedsrichter-Assistenten als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind und damit Anspruch auf den arbeitsrechtlichen Rechtsweg haben.

## Relevanz für die Praxis

Diese Entscheidung betrifft insbesondere:

– **Sportverbände und -vereine**, die Schiedsrichter-Assistenten einsetzen – **Abgrenzung von Arbeitnehmern** gegenüber anderen Tätigkeitsformen – **Weisungsbefugnis und Kontrollrechte** als Kriterium für Arbeitnehmerstatus

Das BAG setzt hier Standards dafür, wann auch regelmäßige und organisierte Tätigkeiten nicht zwangsläufig zu einem Arbeitsverhältnis führen.

## Praktische Implikation

Für HR-Verantwortliche in Sportorganisationen ist relevant: Nicht jede regelmäßige Mitarbeit begründet automatisch einen arbeitsrechtlichen Status. Die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit und der Kontrollmechanismen entscheidet.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de