Vergütungsanpassung für freigestellte Betriebsratsmitglieder – BAG-Urteil 7 AZR 115/25
## Die Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage befasst, wie die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern bei Lohnerhöhungen anzupassen ist. Das Urteil 7 AZR 115/25 klärt wichtige Grundsätze zur Entgeltfortzahlung während der Freistellung.
## Was HR-Fachleute wissen müssen
**Freigestellte Betriebsratsmitglieder** sind von ihrer regulären Arbeit befreit, bleiben aber Angestellte des Unternehmens. Bei Tariferhöhungen oder Gehaltsanpassungen stellt sich die Frage: Müssen auch Freigestellte profitieren?
Das BAG hat in dieser Entscheidung geklärt, dass die Vergütungsanpassungen grundsätzlich auch Betriebsratsmitgliedern zugute kommen müssen, die vollständig von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt sind. Das Prinzip der Gleichbehandlung und die Fortbestandsgeltung des Arbeitsvertrages sprechen dafür.
## Praktische Konsequenzen
HR-Abteilungen müssen sicherstellen, dass: – Tarifliche Lohnsteigerungen auch für freigestellte Betriebsräte gelten – Die Vergütung entsprechend angepasst wird – Nachzahlungen ggf. rückwirkend erfolgen
Die Entscheidung betont den Schutzgedanken des Betriebsverfassungsgesetzes und verhindert, dass Betriebsräte durch ihre Tätigkeit wirtschaftlich benachteiligt werden.
—
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de