Versetzungen beim Betriebsübergang: BAG konkretisiert Arbeitnehmerschutz
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 6 AZN 90/26 mit der Thematik von Versetzungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang auseinandergesetzt – ein für die Personalpraxis hochrelevantes Thema.
## Worum es geht
Bei Betriebsübergängen entstehen häufig Fragen zur Gültigkeit von Versetzungsmaßnahmen. Das BAG konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer versetzen darf, wenn gleichzeitig ein Betriebsübergang stattfindet oder unmittelbar bevorsteht.
## Praktische Relevanz für HR
Für Personalverantwortliche ist diese Entscheidung wichtig, da sie zeigt, dass Versetzungen in Übergangssituationen nicht einfach angeordnet werden können. Der Arbeitgeber muss dabei besondere Sorgfalt walten lassen und die besonderen Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen beachten.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass während eines Betriebsübergangs strikte Maßstäbe an die Rechtmäßigkeit von Versetzungen angelegt werden – zum Schutz der Arbeitnehmer vor willkürlichen Maßnahmen in dieser sensiblen Phase.
## Fazit
Bei geplanten oder laufenden Betriebsübergängen sollten Versetzungen kritisch überprüft werden, um rechtliche Anfechtungen zu vermeiden.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de