Versorgungsversprechen und Rechtsmissbrauch: BAG klärt widersprüchliches Verhalten
**Aktenzeichen:** 3 AZR 77/25 (Bundesarbeitsgericht)
## Kernthema
Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in diesem Verfahren mit der Frage, ob ein Arbeitgeber sich auf ein Versorgungsversprechen berufen kann, wenn er zuvor durch widersprüchliches Verhalten den Rechtsmissbrauchseinwand auslöst.
## Praktische Relevanz für HR
Diese Entscheidung betrifft Arbeitgeber und HR-Abteilungen, die Zusagen zur Altersversorgung gemacht haben oder erhalten haben. Das Gericht prüft hier, inwieweit ein Arbeitgeber geschützt ist, wenn er eine frühere Position aufgibt und später wieder darauf berufen möchte – insbesondere wenn sein Verhalten dem widerspricht.
## Was HR-Profis wissen sollten
– **Versorgungszusagen** sind nicht frei disponibel, sondern unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen – **Konsistenz ist wichtig:** Widersprüchliches Verhalten kann zum Rechtsmissbrauchseinwand führen – HR sollte dokumentieren, warum Zusagen gemacht oder nicht erfüllt werden – Eine klare Kommunikation mit Arbeitnehmern zu Versorgungsleistungen ist essentiell
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de