Wartezeitkündigung: Fehlerhafte Personalratsanhörung macht Kündigung unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 2 AZR 195/25 mit den Anforderungen an die Personalratsanhörung bei einer Wartezeitkündigung auseinandergesetzt. Das Urteil ist für HR-Fachleute im öffentlichen Dienst von großer Bedeutung.
**Das Kernproblem**
Eine Wartezeitkündigung ist eine besondere Form der Kündigung während der Probezeit im öffentlichen Dienst. Sie unterliegt spezifischen Formvorschriften – insbesondere der erforderlichen Anhörung des Personalrats. Das BAG hat klargemacht: Fehler bei dieser Anhörung können zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigung führen.
**Praktische Konsequenzen für HR**
Für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bedeutet dies konkret:
– Die Personalratsanhörung ist keine bloße Formalität, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Kündigungsverfahrens – Verfahrensfehler können nicht durch inhaltlich berechtigte Kündigungsgründe geheilt werden – Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Anhörung ist notwendig
**Empfehlung**
HR-Abteilungen sollten Checklisten für Wartezeitkündigungen implementieren und sicherstellen, dass der Personalrat rechtzeitig und vollständig informiert wird, bevor eine Kündigung erklärt wird.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de