AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit einer wichtigen Frage für das Baugewerbe auseinandergesetzt: Gilt das tarifliche 13. Monatseinkommen als Arbeitsentgelt im Sinne der Unfallversicherung, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Baustelle einen Unfall erleidet? ## Die Bedeutung für die Praxis Die Entscheidung ist für HR-Fachleute und Betriebe im Baugewerbe relevant, da sie Auswirkungen auf […]

Wegeunfall zur Baustelle: Wann zahlt die Berufsgenossenschaft das 13. Monatseinkommen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit einer wichtigen Frage für das Baugewerbe auseinandergesetzt: Gilt das tarifliche 13. Monatseinkommen als Arbeitsentgelt im Sinne der Unfallversicherung, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Baustelle einen Unfall erleidet?

## Die Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist für HR-Fachleute und Betriebe im Baugewerbe relevant, da sie Auswirkungen auf die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Wegeunfällen hat. Das 13. Monatseinkommen ist im Baugewerbe weit verbreitet – die Frage lautet: Wird es bei der Berechnung von Unfallentschädigung berücksichtigt?

## Hintergrund Wegeunfall

Ein Wegeunfall liegt vor, wenn sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte verletzt. Diese Unfälle sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Allerdings muss das Einkommen für die Schadensersatzberechnung herangezogen werden.

## Praktische Konsequenzen

Arbeitgeber und Berufsgenossenschaften sollten klären, ob und wie das 13. Monatseinkommen in ihre Risikoeinschätzung und Entschädigungsberechnung einfließt. Dies hat direkte Auswirkungen auf Rentenzahlungen und Leistungen bei Arbeitsunfällen.

**Aktenzeichen:** 10 AZR 184/24

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de